Manager Zeugnis
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Zwischenzeugnis als Grundlage für ein Endzeugnis

Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis wird oft ausgestellt, wenn:

  • der Arbeitnehmer eine neue Aufgabe im Unternehmen übernimmt, also befördert wird oder die Abteilung wechselt
  • betriebliche Restrukturierungsmaßnahmen anstehen, die Auswirkungen auf die Personalstruktur haben
  • der direkte Vorgesetzte wechselt
  • ein Betriebsübergang ansteht oder der Betrieb in absehbarer Zeit schließt
  • auf persönlichen Wunsch des Mitarbeiters nach einer Leistungsdokumentation

In vielen Fällen ist damit das Zwischenzeugnis eine indirekte Vorbereitung eines in naher Zukunft auszustellenden Endzeugnisses. Leider werden nur in wenigen Unternehmen regelmäßig Zwischenzeugnisse - zum Beispiel bei einem Aufgaben- und Abteilungswechsel - erstellt. Aus diesem Grund haben der Arbeitgeber wie auch der Mitarbeiter im Falle des Ausscheidens ein Problem: im Endzeugnis muss die Karriere des Managers /auch Interim Managers im Unternehmen vollständig dargestellt werden.

Hat man in der Vergangenheit entsprechend aufbauende Zwischenzeugnisse erstellt, ist die Anfertigung des Endzeugnisses nun nur noch eine Kleinigkeit, eine Formalität. Insbesondere für Unternehmen mit geringer Fluktuation und langjährigen Mitarbeitern ist dieses Vorgehen sehr zu empfehlen. Leider ist man in allen anderen Fällen gezwungen, anhand der (oft dicken) Personalakte den Werdegang exakt nachvollziehen und entsprechend im Zeugnis darstellen zu müssen.

Im Sinne einer reibungslosen und fehlerfreien Arbeit innerhalb des Personalwesens ist es deshalb sehr sinnvoll,  bei den vorgenannten Fällen ein Zwischenzeugnis auszustellen. Das spart sehr viel Arbeit und hilft, korrekte und rechtssichere Endzeugnisse auszustellen, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

Zu beachten ist, dass innerhalb eines Zwischenzeugnisses nur in der Gegenwartsform (Präsens) formuliert wird. Es handelt sich sozusagen um eine Momentaufnahme der Leistungen zum aktuellen Zeitpunkt. Ein abschließendes Urteil (im Präteritum oder Perfekt zu formulieren) kann nur im Endzeugnis zum Tragen kommen.

 
 
 
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