Manager Zeugnis
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Wie lang muss ein Arbeitszeugnis für Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte sein?

Arbeitszeugnis für Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte

Einer größeren Aufgaben- und Verantwortungsbreite bei hierarchisch höheren Positionen im Unternehmen muss auch ein Zwischenzeugnis oder Endzeugnis entsprechend gerecht werden. Hier reicht es nicht aus, den Aufgabenbereich - beim Leitenden Management spricht man eher vom Verantwortungsfeld - ausführlich darzustellen.

Wichtig sind zudem Zusatzinformationen wie die Budget- und Umsatzverantwortung, abgewickelte Projekte, entworfene und realisierte Unternehmensstrategien oder betriebliche Maßnahmen sowie natürlich Angaben über die Qualifikation zur Personalführung und die damit einhergehenden Erfolge und Auswirkungen - zum Beispiel auf die Leistungsenergie, Arbeitszufriedenheit und das Arbeitsklima im Verantwortungsbereich.

Mit einer durchschnittlichen Länge eines Arbeitszeugnisses von ca. 1,5 Din A4 Seiten kommt man da längst nicht mehr hin. Dies gilt sogar als grobe Missachtung gegenüber dem Manager und wird als eine unübersehbare Dokumentation eines besonderen Misserfolgs gewertet. Um allen Informationen im Zeugnis für einen Geschäftsführer oder leitenden Manager gerecht zu werden, sind unserer Erfahrung nach ca. 2 Din A4 Seiten unbedingt notwendig - in  einer eher mittelgroßen oder kleinen Schriftart wie Arial 10 oder max. 11. Bei einer längeren Betriebszugehörigkeit oder einer etwas größeren Schriftart kommen Sie rasch auch auf 2,5 oder 3 Seiten. Das ist vollkommen normal und unproblematisch.

Leider neigen einige Verantwortliche und auch Mitarbeiter manchmal zu Übertreibungen. Manchmal finden sich Leistungsdokumentationen, die gern auch mal 4 oder mehr Seiten aufweisen. Wir raten von diesem Vorgehen ab. Nicht nur, dass durch ein so umfangreiches Schreiben der Leser das Interesse verlieren könnte, es wirkt insgesamt auch immer übertrieben und “aufgebauscht”. Die Glaubwürdigkeit des Ergebnisses leidet hierdurch enorm. Es ist nicht so, dass im Umkehrschluss “in der Kürze die Würze” läge, nein, ein angemessenes Verhältnis ist schon zu wahren.

Im Sinne einer hohen Lesewilligkeit bei den Personalverantwortlichen, die dieses Zeugnis letztendlich für ihre Personalentscheidungen auswerten, und einer möglichst großen Akzeptanz / Glaubwürdigkeit, plädieren wir für Leistungsdokumentationen, die max. 3 Seiten lang sind - auch bei größerer Schriftart oder weiträumigen Zeilenabständen.  

 
 
 
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